Deutschland-Rundspruch 17/2015, 18. KW
Wieder Zugang zum 4-m-Band während der Sporadic-E-Saison
Auch deutsche Funkamateure der Genehmigungsklasse A können wieder während der Sporadic-E-Saison einen Teilbereich des 4-m-Bandes für Experimente nutzen. Nach vorbereitenden Gesprächen des Leiters des Referats Frequenzmanagement, Ulrich Müller, DK4VW, mit der Bundesnetzagentur und der militärischen Frequenzverwaltung hatte der Runde Tisch Amateurfunk (RTA) beantragt, auch im Jahr 2015 einen befristeten Zugang zum 70-MHz-Band zu genehmigen. In der Amtsblattmitteilung Nr. 412/2015 vom 29. April 2015 sind dazu folgende Festlegungen getroffen worden.
Die Daten: Frequenzbereich: 70,150 MHz bis 70,180 MHz, Sendeleistung 25 Watt ERP, maximale Bandbreite 12 kHz, alle Sendearten, horizontale Antennen-Polarisation, Zeitraum: ab sofort bis 31. August 2015. Der Amateurfunk ist sekundärer Nutzer und hat den Schutz der primären Funkdienste zu gewährleisten.
Wie im Falle des 50-MHz-Bandes gibt es auch für das 70-MHz-Band keine Zuweisung im Artikel 5 der ITU Radio Regulation (Vollzugsordnung Funk) für den Amateurfunkdienst, sodass die Gestattungen national nach ITU Artikel 4.4 erfolgen. Diese sind in den europäischen Ländern deutlich verschieden im Frequenzbereich und dessen Breite, sodass ggf. für Kontakte mit Funkamateuren im Ausland, die für ein anderes Frequenzsegment eine Sendegenehmigung haben, ein „Split-Betrieb“ erforderlich ist. Diese Split-Arbeitsweise ist mit dem Gebrauch von Transceivern etwas in Vergessenheit geraten, war aber in der Anfangszeit der Nutzung des 2-m-Bandes ein übliches Verfahren, als jeder noch quarzgesteuert sendete und man während eines CQ-Rufes ansagte, wie man übers Band dreht, um Anrufer zu hören. In der Mai-Ausgabe der CQ DL finden Sie unter dem Titel-Thema „QRV werden auf 70 MHz“ Transverter-Lösungen und Modifikationen für das 4-m-Band.