Keine 70-MHz-Freigabe in 2016
Heute veröffentlichte der D.A.R.C. die Information, dass es in 2016 keine erneute Freigabe für das 70 MHz Band geben wird – ein Tiefschlag für alle deutschen Funkamateure die sich auf eine Freigabe gefreut hatten um das Band weiter zu erforschen. Abseits dieser Meldung wurde bekannt, dass aber weiterhin die Neubeantragung oder Verlängerung bestehender Experimentalfunkgenehmigungen wie z.B. DI2MN möglich sind. Diese sind aber mit einer fixen Frequenz belegt z.B. 69.950 MHz und können dadurch nur X-Bandbetrieb machen.
Hier der genau Text der D.A.R.C. Meldung vom 04.05.2016
Für das Jahr 2016 hatte der DARC über den RTA bereits am 4. November 2015 um eine erneute Duldungsregelung gebeten. Mit Verweis auf die frequenzpolitische Situation im VHF-Bereich hat die Bundesnetzagentur wegen der Ablehnung durch das Verteidigungsministerium dem erneuten Wunsch der Funkamateure jedoch nicht entsprochen. Der Ermessensspielraum einer Duldungsregelung basiert ohnehin nur auf nationalen Gestattungen nach ITU-Artikel 4.4, weil für das 70-MHz-Band keine Zuweisung im Artikel 5 der ITU Radio Regulation (Vollzugsordnung Funk) an den Amateurfunkdienst besteht. Die im letzten Jahr von der IARU-Region 1 veranlasste Eintragung in die European Common Allocation Table, kurz ECA, stellt lediglich eine Nutzungsbeschreibung dar und begründet keinen Anspruch auf Nutzung in allen Ländern. Der RTA steht weiterhin mit der Behörde und Ministerien in Kontakt, um in den Folgejahren eine erneute Duldungsregelung im 70-MHz-Bereich zu erzielen.