70 MHz in Österreich ? Es tut sich was !
Österreich ist bisher ein weißer Fleck auf der Europakarte der Länder, in denen der Betrieb auf 70MHz zugelassen ist.
Aber das kann sich zeitnah ändern. Nach langen Verhandlungen wird nun den Funkamateure in Österreich der Betrieb auf dem 4m Band in Aussicht gestellt.
Tom – OE4EIE hat uns die folgende Information zukommen lassen:
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Mit der Fernmeldebehörde hat Chris (OE1VMC) vereinbart, dass nun Ausnahmebewilligungen für 70 MHz gestellt und bewilligt werden können.
Der Fernmeldebehörde werden diese Ausnahmebewilligungen auch dienen als Testlauf für die Zuordnung des Frequenzbereichs zum Amateurfunkdienst in der nächsten Novelle der Frequenznutzungsverordnung.
Das Formular für einen Antrag auf Ausnahmebewilligung und eine Ausfüllhilfe findet sich hier:
Antragstellende Firma: leer lassen.
Beantragter Zeitraum: Dauer 1 Jahr.
Mit Franz OE3FVU und Dietmar OE3DZW habe ich folgenden Textvorschlag für das Feld „Begründung“ erarbeitet:
„Erprobung schmalbandiger digitaler Betriebsarten (insbesondere FT8, FT4, Q65, MSK144 und FSK441), sowie A1A, F3E und J3E hinsichtlich der Ausbreitungsbedingungen in den Alpen und im Alpenvorland, insbesondere über die Ionosphäre (auch Meteorscatter) im Frequenzbereich 70,0-70,5 MHz mit 25W Sendeleistung.
Der Schriftverkehr mit der Funkbehörde dauert noch an. Leider gab es ebenso seitens des ÖVSV einige Missverständnisse, und nachdem Gespräche zwischen ÖVSV und Funkbehörde liefen, hat sich da auch nichts zum positiven geändert. Die Möglichkeit auf 4m QRV zu werden sind aber dennoch nicht aussichtslos, momentan bewegen wir uns bei Gebühren zwischen 621 Euro und 221 Euro – je nachdem wie der Antragsteller seine Stellungnahme bei der Behörde abgibt. Wenn es Neuigkeiten gibt, werde ich zeitnah berichten.
VORSICHT!
Wenn man einen Antrag auf diese Art und Weise einreicht, stellt die Behörde dafür EUR 10.200,- in Rechnung. Selbst wenn dieser Antrag dann zurückgezogen wird, ist noch die Hälfte der Rechnung, also EUR 5.100,- fällig! Siehe TKG!
Man sollte stattdessen eine „Bandbreite von max. 8 kHz, variabel im Bereich von 70,000 bis 70,500 MHz für einzelne Punkt-zu-Punkt-Verbindungen in sublokalem Einsatzgebiet am genehmigten Standort mit dem Rufzeichen OE… “ beantragen bzw. den schon bestehenden Antrag dahingehend abändern. Notfalls anführen, dass der Antrag irrtümlich zurückgezogen wurde und nur abgeändert werden soll.