70-MHz-Duldung auch in 2018

70-MHz-Duldung auch in 2018

28. April 2018 1 Von ADMIN

update 02.05.2018/08:45 Uhr:

Hier die offizielle Mitteilung zum befristeten Zugang:  Mitteilung Nr.93/2018

D.A.R.C. Meldung vom 28.04.2018

Deutsche Funkamateure der Genehmigungsklasse A können wieder während der Sporadic- E-Saison 2018 einen Teilbereich des 4-m-Bandes bei 70 MHz für Experimente nutzen. Die betreffende Amtsblattmitteilung soll am 02. Mai 2018 im Amtsblatt Nr. 8/2018 unter Mitteilung 93/2018 der Bundesnetzagentur erscheinen. Der Frequenzbereich und die Nutzungsbestimmungen sollen denen von 2017 entsprechen. Das heißt:

Frequenzbereich: 70,150 MHz bis 70,180 MHz

 Sendeleistung: 25 Watt ERP, max. Bandbreite 12 kHz

 alle Sendearten, horizontale Polarisation.

Die neue Regelung soll ab deren Veröffentlichung bis zum 31. August 2018 gelten.

Wie schon in den Jahren 2014, 2015 und 2017 gilt:

Der Amateurfunk hat den Schutz anderer Funkdienste zu gewährleisten.
Die entsprechende Amtsblattmitteilung wird sobald wie möglich auf den Amateurfunk-Internetseiten der BNetzA unter „Verfügungen und Mitteilungen“ eingestellt:
http://www.bundesnetzagentur.de/amateurfunk

Wie im Falle des 50-MHz-Bandes gibt es auch für ein 70-MHz-Band keine Zuweisung gemäß Artikel 5 der ITU Radio Regulations (Vollzugsordnung Funk) an den Amateurfunkdienst, so dass die Gestattungen national nach ITU Artikel 4.4 erfolgen. Diese sind in den europäischen Ländern deutlich verschieden im Frequenzbereich und dessen Breite, so dass ggf. für Kontakte mit Funkamateuren im Ausland, die für ein anderes Frequenzsegment eine Sendegenehmigung haben, ein „Split-Betrieb“ erforderlich ist.

Quelle: DARC