Duldung auf 70MHz in DL Verlängert

17. Juni 2024 1 Von ADMIN

BNetzA-Verfügungen im Amtsblatt veröffentlicht: Duldung auf 70 MHz und Rufzeichennutzung großzügiger gefasst In ihrem Amtsblatt Nr. 11 vom 12. Juni 2024 hat die Bundesnetzagentur neue Verfügungen betreffend dem Amateurfunkdienst veröffentlicht. Die Verfügung Nr. 58/2024 sieht den befristeten Zugang im Frequenzbereich 70,15-70,21 MHz bis zum 31. Dezember 2024 vor. Funkamateuren der Klasse A wird Betrieb in allen Sendearten bei 12 kHz Bandbreite mit 25 W ERP mit horizontaler Antennenpolarisation gestattet. Die Verfügung ist auf Seite 706 im vollen Wortlaut nachzulesen. Weiterhin wurde die Verfügung 61/2024 zum Rufzeichenplan für den Amateurfunkdienst in Deutschland veröffentlicht. Die darin enthaltenen Regelungen gelten ab dem 24. Juni; die alte Verfügung Nr. 53/2024 aus dem Amtsblatt Nr. 8 vom 24. April 2024, S. 392ff. wird aufgehoben. Mit der neuen Verfügung hat die Behörde einige Punkte auf Wunsch des Runden Tisches Amateurfunk (RTA) überarbeitet.