Duldung auf 70MHz in DL Verlängert
BNetzA-Verfügungen im Amtsblatt veröffentlicht: Duldung auf 70 MHz und Rufzeichennutzung großzügiger gefasst In ihrem Amtsblatt Nr. 11 vom 12. Juni 2024 hat die Bundesnetzagentur neue Verfügungen betreffend dem Amateurfunkdienst veröffentlicht. Die Verfügung Nr. 58/2024 sieht den befristeten Zugang im Frequenzbereich 70,15-70,21 MHz bis zum 31. Dezember 2024 vor. Funkamateuren der Klasse A wird Betrieb in allen Sendearten bei 12 kHz Bandbreite mit 25 W ERP mit horizontaler Antennenpolarisation gestattet. Die Verfügung ist auf Seite 706 im vollen Wortlaut nachzulesen. Weiterhin wurde die Verfügung 61/2024 zum Rufzeichenplan für den Amateurfunkdienst in Deutschland veröffentlicht. Die darin enthaltenen Regelungen gelten ab dem 24. Juni; die alte Verfügung Nr. 53/2024 aus dem Amtsblatt Nr. 8 vom 24. April 2024, S. 392ff. wird aufgehoben. Mit der neuen Verfügung hat die Behörde einige Punkte auf Wunsch des Runden Tisches Amateurfunk (RTA) überarbeitet.
Guten Abend,
Haben Sie Infos oder Gerüchte, wie es nach dem 31.12.24 und dem 4m Band weitergeht? Wird es mal als Band akzeptiert und dauerhaft freigegeben, sind Frequenzerweiterungen diskutiert ? Viele Grüße, David DK1DZ