70-MHz-Duldung auch in 2018
Wie schon in den Jahren 2014, 2015 und 2017 gilt:
Der Amateurfunk hat den Schutz anderer Funkdienste zu gewährleisten.
Die entsprechende Amtsblattmitteilung wird sobald wie möglich auf den Amateurfunk-Internetseiten der BNetzA unter „Verfügungen und Mitteilungen“ eingestellt:
http://www.bundesnetzagentur.de/amateurfunk
Wie im Falle des 50-MHz-Bandes gibt es auch für ein 70-MHz-Band keine Zuweisung gemäß Artikel 5 der ITU Radio Regulations (Vollzugsordnung Funk) an den Amateurfunkdienst, so dass die Gestattungen national nach ITU Artikel 4.4 erfolgen. Diese sind in den europäischen Ländern deutlich verschieden im Frequenzbereich und dessen Breite, so dass ggf. für Kontakte mit Funkamateuren im Ausland, die für ein anderes Frequenzsegment eine Sendegenehmigung haben, ein „Split-Betrieb“ erforderlich ist.
Quelle: DARC
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