Freigabe von 70 MHz in DL vom 17.05. bis 31.08.2017
Der D.A.R.C. teilt heute am 10.05.2017 unerwartet mit, dass es eine Freigabe auch in 2017 für das 70 MHz Band gibt. Diese tritt in kraft mit erscheinen des Amtsblattes am 17.Mai.2017 und soll bis 31.08.2017 gültig sein. (Anmerkung von 70MHz.de: Freigabe erfolgte schon am 16.05.2017) Bitte nochmals in Erinnerung rufen wie wir uns auf 70MHz im Funkbetrieb verhalten sollten siehe hierzu: 70MHz.de – Betrieb.
Deutsche Funkamateure der Genehmigungsklasse A können wieder während der Sporadic-E-Saison 2017 einen Teilbereich des 4-m-Bandes bei 70 MHz für Experimente nutzen. Die betreffende Amtsblattmitteilung soll am 17. Mai 2017 im Amtsblatt Nr. 9/2017 der Bundesnetzagentur erscheinen. Weitere Information über die Rahmenbedingungen lesen Sie in einer Vorstandsinformation auf der DARC-Webseite.
Hier der Auszug aus der Vorstandsinfo:
Vorstandsinformation (002)
Verteiler: Vorstand, Amateurrat, Referenten, Geschäftsführer, GS Bereichsleiter, Redaktion, Verlag
Datum: 10.05.2017
erstellt von: Steffen Schöppe, DL7ATE, und Christian Entsfellner, DL3MBG
verteilt von: Sekretariat – Frau Stackebrandt
Vorankündigung:
70 MHz: BNetzA gestattet Betrieb
Deutsche Funkamateure der Genehmigungsklasse A können wieder während der Sporadic- E-Saison 2017 einen Teilbereich des 4-m-Bandes bei 70 MHz für Experimente nutzen. Die betreffende Amtsblattmitteilung soll am 17. Mai 2017 im Amtsblatt Nr. 9/2017 der Bundes- netzagentur erscheinen. Der Frequenzbereich und die Nutzungsbestimmungen sollen denen der abgelaufenen Mitteilung Nr. 412/2015 entsprechen. Das heißt:
- Frequenzbereich: 70,150 MHz bis 70,180 MHz
- Sendeleistung: 25 Watt ERP, max. Bandbreite 12 kHz
- alle Sendearten, horizontale Polarisation.
Die neue Regelung soll ab deren Veröffentlichung bis zum 31. August 2017 gelten. Wie schon in den Jahren 2014 und 2015 gilt: Der Amateurfunk hat den Schutz anderer Funkdienste zu gewährleisten.
Die entsprechende Amtsblattmitteilung wird sobald wie möglich auf den Amateurfunk- Internetseiten der BNetzA unter „Verfügungen und Mitteilungen“ eingestellt:
Download PDF Bundesnetzagentur Mitteilung Nr. 384 / 2017
Mitteilung_384_2017_AFu_70,150_70,180
Wie im Falle des 50-MHz-Bandes gibt es auch für ein 70-MHz-Band keine Zuweisung gemäß Artikel 5 der ITU Radio Regulations (Vollzugsordnung Funk) an den Amateurfunkdienst, so dass die Gestattungen national nach ITU Artikel 4.4 erfolgen. Diese sind in den europäischen Ländern deutlich verschieden im Frequenzbereich und dessen Breite, so dass ggf. für Kontakte mit Funkamateuren im Ausland, die für ein anderes Frequenzsegment eine Sendegenehmigung haben, ein „Split-Betrieb“ erforderlich ist.
Wie schon in der Vorstandsinformation (011) vom 21. Dezember 2016 angekündigt, hatten sich der Runde Tisch Amateurfunk (RTA) und der DARC auch weiter für einen befristeten Zugang zum 70-MHz-Band eingesetzt. Der stellv. Vorsitzende des RTA, Dr. Christof Rohner, DL7TZ, und der DARC-Referent für Frequenzmanagement, Ulrich Müller, DK4VW, nutzten entsprechend verschiedene Vorbereitungstreffen zur WRC-19 auf nationaler und internationaler Ebene sowie eine militärische Konferenz zu informellen Gesprächen mit Vertretern des Verteidigungsministeriums und der militärischen Frequenzverwaltung, um für unser Interesse hinsichtlich 70-MHz-Betriebs zu werben. Der DARC-Vorstand hatte gleichfalls entsprechen- de Kontakte zum Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur genutzt.
Der DARC dankt den Staatssekretären, den Ministerialbeamten und Sachbearbeitern in den beiden beteiligten Ministerien bzw. in der Bundesnetzagentur, die halfen, den deutschen Funkamateuren wiederum einen befristeten Zugang zum 4-m-Band zu ermöglichen.
Quelle: Auszüge DARC
Hallo miteinander,
ähnliches Problem wie Charly hatte ich wegen direkter Sicht zu dem ca. 25km südlich gelegenen Ochsenkopf im Fichtelgebirge. Dort laufen acht analoge UKW-Hörfunksender, fünf davon mit 100kW ERP, DAB mit 10kW ERP sowie DVB-T mit 2x100kW und 1x50kW ERP. Obwohl mir Gaby, HA1YA, versicherte, dass der von ihm gebaute ME4T-pro dagegen gefeit ist, stellte ich empfangsmäßig eine Vielzahl von Kreuz- und Intermodulationsprodukten fest. Letztlich blieb auch mir nichts anderes übrig, als ein rein induktiv gekoppeltes Bandfilter aufzubauen und vor den RX-Eingang zu setzen. Um mit möglichst niedrigen Rauschzahlen ihrer Produkte glänzen zu können, verzichten viele Hersteller auf Vorselektion – und der Käufer hat damit später den Ärger…
73, Wolfgang, DK2EA
Ich hatte schon alles fertig für am Auto Anhängerkupplung und mit Halterung am Dachgepäckträger eine Antenne hochzuhieven.. 35km fahren bis PA-Land. Kann ich mir sparen.
Hatte 1985 in England nen Transverter gekauft, der sollte bis zu meinem Tode noch benützt werden, hi
Ewald.
Dokument published Heute 16/5/2017 hre:
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Amateurfunk/AmtsblattverfuegungenAFu/Mitteilung_384_2017_AFu_70,150_70,180.pdf?__blob=publicationFile&v=1
„Ab Sofort“ bis zum ende August.
Heißt das wir können schon heute auf 4m senden?
73 Ed DD5LP
Die Amtsverfügung wurde Heute veröffentlicht und ab so fort ist dann Heute.
Weißt jemand wenn man ein Betriebsmeldung für 70MHz zum BNetZa Einschicken (sowie auf 50MHz war) oder kann man einfach starten am Montag 17th. Mai?
Ed DD5LP.
So viel ich weiß kann man als Inhaber der Klasse A direkt starten an dem Standort, der gemeldet ist. Kein Portabelbetrieb erlaubt.
Das Sollte Mittwoch 17. sein (nicht Montag) – sorry ! Ed.
Ich würde mich sehr über eine generelle Freigabe des gesamten Bereichs von 70,00 bis 70,50 Mhz freuen. Von mir aus nur ein sekundär Status, seit Jahren erhoffe ich mir Experimente in diesem Band, kann auch nicht verstehen was daran so schwierig ist. Die DB-AG hat die sogenannten „B“ Kanäle schon seit vielen Jahren nicht mehr in Benutzung, auch sind mir keine VHF Natofunkgeräte bekannt, die über 70 Mhz hinaus arbeiten, bisher habe ich nur Gräte von 30 (26) bis 69.975 Mhz gesehen, auch die FuG mit den 100er und 600er Kanälen ( ca 72-74 / 82-84 Mhz) werden meiner Meinung nach überhaupt nicht mehr verwendet. Auch die vorgegebene Polarisierung horizontal kann ich nicht nachvollziehen. Hat man Angst, dass bei einer Übung ein Soldat im Wald einen Funkamateur hört??? Oder gibt es einen verwaisten Betriebsfunkanal innerhalb einer Kaserne???
Was ist in DL so besonders und anders als bei allen unseren Nachbarn, wo schon seit Jahren der Bereich freigegeben ist und es keine Probleme gibt. wer und was macht dort welchen Funkbetrieb ? Laut Zuweisung ist zwar 70-74 Mhz für „nicht zivile Dienste“ zugeteilt, aber wird dort wirklich Betrieb gemacht???
Vielleicht gelingt ja doch bald eine Einigung, dann muss man nicht immer zum Funken ins Ausland fahren hi 🙂
Bis irgendwann auf 70,450 FM… 73 DL3BS
Hallo,
Ich wurde gestern positiv überrascht, dass in 2017 jetzt doch ein kleiner Bereich im 4m Band in DL vorübergehend freigegeben werden soll.
Um die Wartezeit zu verkürzen habe ich mir zum 7300 (der nicht nur bei @ 35MHz sondern auch bei 70 MHz leicht von Bd.II FM Sender gestört wird ein kleines Filter in einem Weissblechgehäuse gebaut, dass das UKW Band (88-105 MHz) merkbar absenkt. Das Notch Filter kann im 7300 fest in den RX Zweig eingebaut werden – dazu kann man den Rx Zweig (interne Steckverbinder) auf der Rückseite des 7300 herausführen, wenn man die (unbenutzte?) Tunerbuchse entfernt. Passende Japan (Icom) Steckverbinder lassen sich finden….
Ohne Filter ist bei mir KEIN 4m Band Empfang möglich – quasi optische Sicht zum FM/DVBT Sender Garz/Rügen.
(4 Kondensatoren, 3 Spulen und das Problem ist gelöst.
Bilder zum Aufbau und Messwerte gerne per E-Mail (DF5VAE xxx DARC.de-
Bis bald auf 4m
Charly, DF5VAE