Freigabe von 70 MHz in DL vom 17.05. bis 31.08.2017

Freigabe von 70 MHz in DL vom 17.05. bis 31.08.2017

10. Mai 2017 9 Von ADMIN

Der D.A.R.C. teilt heute am 10.05.2017 unerwartet mit, dass es eine Freigabe auch in 2017 für das 70 MHz Band gibt. Diese tritt in kraft mit erscheinen des Amtsblattes am 17.Mai.2017 und soll bis 31.08.2017 gültig sein. (Anmerkung von 70MHz.de: Freigabe erfolgte schon am 16.05.2017) Bitte nochmals in Erinnerung rufen wie wir uns auf 70MHz im Funkbetrieb verhalten sollten siehe hierzu:  70MHz.de – Betrieb.

Deutsche Funkamateure der Genehmigungsklasse A können wieder während der Sporadic-E-Saison 2017 einen Teilbereich des 4-m-Bandes bei 70 MHz für Experimente nutzen. Die betreffende Amtsblattmitteilung soll am 17. Mai 2017 im Amtsblatt Nr. 9/2017 der Bundesnetzagentur erscheinen. Weitere Information über die Rahmenbedingungen lesen Sie in einer Vorstandsinformation auf der DARC-Webseite.

Hier der Auszug aus der Vorstandsinfo:

Vorstandsinformation (002)

Verteiler:      Vorstand, Amateurrat, Referenten, Geschäftsführer, GS Bereichsleiter, Redaktion, Verlag

Datum:         10.05.2017

erstellt von:  Steffen Schöppe, DL7ATE, und Christian Entsfellner, DL3MBG

verteilt von:  Sekretariat – Frau Stackebrandt

Vorankündigung:

70 MHz: BNetzA gestattet Betrieb

Deutsche Funkamateure der Genehmigungsklasse A können wieder während der Sporadic- E-Saison 2017 einen Teilbereich des 4-m-Bandes bei 70 MHz für Experimente nutzen. Die betreffende Amtsblattmitteilung soll am 17. Mai 2017 im Amtsblatt Nr. 9/2017 der Bundes- netzagentur erscheinen. Der Frequenzbereich und die Nutzungsbestimmungen sollen denen der abgelaufenen Mitteilung Nr. 412/2015 entsprechen. Das heißt:

  • Frequenzbereich: 70,150 MHz bis 70,180 MHz
  • Sendeleistung: 25 Watt ERP, max. Bandbreite 12 kHz
  • alle Sendearten, horizontale Polarisation.

Die neue Regelung soll ab deren Veröffentlichung bis zum 31. August 2017 gelten. Wie schon in den Jahren 2014 und 2015 gilt: Der Amateurfunk hat den Schutz anderer Funkdienste zu gewährleisten.

Die entsprechende Amtsblattmitteilung wird sobald wie möglich auf den Amateurfunk- Internetseiten der BNetzA unter „Verfügungen und Mitteilungen“ eingestellt:

Download PDF Bundesnetzagentur Mitteilung Nr. 384 / 2017

Mitteilung_384_2017_AFu_70,150_70,180

Wie im Falle des 50-MHz-Bandes gibt es auch für ein 70-MHz-Band keine Zuweisung gemäß Artikel 5 der ITU Radio Regulations (Vollzugsordnung Funk) an den Amateurfunkdienst, so dass die Gestattungen national nach ITU Artikel 4.4 erfolgen. Diese sind in den europäischen Ländern deutlich verschieden im Frequenzbereich und dessen Breite, so dass ggf. für Kontakte mit Funkamateuren im Ausland, die für ein anderes Frequenzsegment eine Sendegenehmigung haben, ein „Split-Betrieb“ erforderlich ist.

Wie schon in der Vorstandsinformation (011) vom 21. Dezember 2016 angekündigt, hatten sich der Runde Tisch Amateurfunk (RTA) und der DARC auch weiter für einen befristeten Zugang zum 70-MHz-Band eingesetzt. Der stellv. Vorsitzende des RTA, Dr. Christof Rohner, DL7TZ, und der DARC-Referent für Frequenzmanagement, Ulrich Müller, DK4VW, nutzten entsprechend verschiedene Vorbereitungstreffen zur WRC-19 auf nationaler und internationaler Ebene sowie eine militärische Konferenz zu informellen Gesprächen mit Vertretern des Verteidigungsministeriums und der militärischen Frequenzverwaltung, um für unser Interesse hinsichtlich 70-MHz-Betriebs zu werben. Der DARC-Vorstand hatte gleichfalls entsprechen- de Kontakte zum Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur genutzt.

Der DARC dankt den Staatssekretären, den Ministerialbeamten und Sachbearbeitern in den beiden beteiligten Ministerien bzw. in der Bundesnetzagentur, die halfen, den deutschen Funkamateuren wiederum einen befristeten Zugang zum 4-m-Band zu ermöglichen.

Quelle: Auszüge DARC